1. Präambel
1.1. Der Kleine Zeitung Skipass (nachfolgend „KLZ-Skipass“) ist ein Produkt der Kärntner Skipass
Vertriebs & Marketing GmbH (nachfolgend „KSVM“) in Kooperation mit der Kleinen Zeitung GmbH & Co KG (nachfolgend „Kleine Zeitung“) vertrieben wird. Der „Kleine Zeitung Skipass“ (KLZ-Skipass) wird in der Wintersaison 2026/27 ausschließlich im KSVM-Onlineshop im Namen und auf Rechnung der „Kärntner Skipass Vertriebs & Marketing GmbH“ („KSVM“) verkauft. Der KLZ-Skipass ist exklusiv für Kleine Zeitung Abonnenten erhältlich. Auf kleinezeitung.at/club kann der persönliche Link zum Onlineshop angefordert werden. Der persönliche Link zur Bestell-Landingpage der KSVM wird per Mail an den KLZ-Abonnenten verschickt. Durch die Eingabe der persönlichen Kleine Zeitung-Abonummer ist der Käufer berechtigt den KLZ-Skipass für sich und alle im gleichen Haushalt lebenden Personen zu bestellen.
1.2. Im Sinne der besseren Lesbarkeit verzichtet KSVM in diesen allgemeinen
Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") auf eine geschlechterspezifische
Formulierung. Soweit personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form
angeführt sind, beziehen sich diese auf Personen männlichen, weiblichen und diversen
Geschlechts in gleicher Weise.
2. Leistungsumfang
2.1. Der Erwerb des KLZ-Skipasses berechtigt Sie zur Benützung des Seilbahn-/Skilift- und
Skipistenangebotes der im Angebot für die jeweilige Saison ausgewiesenen
Partnerskigebiete. Der KLZ-Skipass ist während der veröffentlichten Wintersaison-
/Betriebszeiten gültig, längstens jedoch bis zum zweiten Sonntag im Mai. Ausgenommen
sind der Nachtskilauf und Sonderfahrten.
2.2. Sie erhalten den KLZ-Skipass ausschließlich in Form einer Keycard, welche Ihnen beim Kauf
des KLZ-Skipasses im KSVM-Onlineshop ausgestellt und per Post übermittelt wird. Für die
Ausstellung der Keycard werden keine Kosten verrechnet. Der Kunde erwirbt durch den
Kauf Eigentum an der Keycard.
2.3. Der KLZ-Skipass ist im Skigebiet - ausnahmslos immer mitzuführen und ist bei Aufforderung
den Seilbahn-/Skiliftmitarbeitern vorzuweisen und zur elektronischen Überprüfung (Scan)
bereitzustellen. Können Sie den KLZ-Skipass nicht vorweisen oder ist dieser nicht mehr
gültig oder enthält keine Eintrittsberechtigung (mehr), können Ihnen die Seilbahn- bzw.
Skiliftunternehmen in unseren Partnerskigebieten den Einlass nur gegen Bezahlung einer
regulären Tageskarte gewähren. Die Neuausstellung verlorener oder beschädigter
Keycards erfolgen ausschließlich in der Zentrale der KSVM und nach den Bedingungen der
KSVM. Die KSVM ist berechtigt, für die Neuausstellung eine Bearbeitungsgebühr zu
verrechnen. Bei Neuausstellung werden die bereits erfolgten Nutzungen des Skipasses
berücksichtigt.
2.4. Das Mindestalter für den Kauf ist 18 Jahre.
3. Entgelt und Rückerstattung
3.1. Die jeweils gültigen Tarife für Erwachsene und Kinder werden von KSVM jährlich neu
festgesetzt und durch die Kleine Zeitung auf www.kleinezeitung.at/club veröffentlicht. Es
gelten daher die für die jeweilige Saison veröffentlichten Tarife.
3.2.Rückerstattungen:
Die KSVM entscheidet unter Berücksichtigung der in den KSVM-AGB unter Punkt 7
dargelegten Parametern in welchen konkreten Fällen und in welcher Höhe eine
Rückerstattung des Kaufpreises des KLZ-Skipasses an Konsumenten erfolgt. Die
Kommunikation, Betreuung, Abwicklung und Auszahlung zu Reklamationswünschen von
KLZ-Skipass-Besitzern, erfolgt ausschließlich durch die KSVM-Zentrale.
4. Missbrauch des KLZ-Skipasses
4.1. Es werden strenge Kontrollen mittels elektronischer Lesegeräte bei den Zutrittsstellen im
Skigebiet durchgeführt. Der KLZ-Skipass ist personenbezogen und daher nicht übertragbar.
Der Wiederverkauf oder die Weitergabe des KLZ-Skipasses ist ausdrücklich nicht gestattet.
Jede missbräuchliche Verwendung des Kleine Zeitung Skipasses und jede entgeltrelevante,
unrichtige Datenangabe beim Erwerb des Kleinen Zeitung Skipasses wird geahndet und
kann zur Verrechnung einer Konventionalstrafe von € 100,- für jeden tagesbezogenen
Missbrauchstatbestand und/oder zur Erstattung einer Strafanzeige an die örtlich
zuständige Staatsanwaltschaft und/oder zum entschädigungslosen Entzug des Kleine
Zeitung Skipasses führen.
5. Datenschutz
5.1. Zu Kontrollzwecken und zur Vermeidung missbräuchlicher Skipassverwendungen, führt
die KSVM bzw. die einzelnen Partnerskigebiete im Auftrag der KSVM eine
Datenverarbeitung auf Basis ihrer berechtigten Interessen durch (Art 6 Abs 1 lit b DSGVO).
Ihre Bilddaten werden dabei an den Zutrittsstellen der Partnerskigebiete erfasst,
gespeichert und zu den oben angeführten Zwecken verarbeitet. Ihre Daten werden
unmittelbar nach Ablauf der Skisaison gelöscht. Eine Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nicht.
Nähere Informationen dazu und zu Ihren Betroffenenrechten, finden Sie in der
Datenschutzerklärung der KSVM auf https://kaerntner-skipass.com.
6. Gewährleistung/Haftung
6.1. Der KLZ-Skipass verschafft dem Kunden das Recht das jeweilige Seilbahn-/Skilift- und
Skipistenangebot der Partnerskibetriebe zu benützen. Ein Rechtsanspruch auf die
uneingeschränkte Benützbarkeit des Seilbahn-/Skilift- und Skipistenangebotes besteht
nicht, denn für das Seilbahn-/Skilift- und Skipistenangebot sind aus Gründen der
Kundensicherheit unter anderem meteorologische, technische und betriebliche Gründe maßgeblich. Die aus solchen Gründen eingeschränkte Benützbarkeit des Seilbahn-/Skilift-und Skipistenangebotes verlängern die Gültigkeitsdauer eines KLZ-Skipasses nicht, der Kunde kann daher in diesen Fällen auch keine wie immer gearteten Ansprüche gegen die
Unternehmen stellen. Der Kunde kann sich über die Betriebsverhältnisse im Skigebiet
durch Nachfrage, über die einschlägigen Panoramatafeln und über die Website der Partnerskigebiete informieren. Den Anweisungen der vor Ort tätigen Seilbahn-/Skiliftmitarbeiter ist Folge zu leisten.
6.2. Der Beförderungsvertrag kommt jeweils nur mit jener Gesellschaft zustande, deren
Anlagen und Pisten gerade benützt werden. Allfällige Haftungen gegenüber den Kunden
aus Vorfällen/Unfällen beim Benützen der Seilbahn-/Skilift- und Skipistenanlagen treffen
den Partnerskibetrieb, in dessen Skigebiet sich der Vorfall ereignet hat.
7. Sonstiges
7.1. Nicht für Verbraucher, sondern ausschließlich für Unternehmer als Kunden gilt:
7.1.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB (einschließlich dieser Regelung)
ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der
übrigen Bestimmungen oder der übrigen Teile solcher Bestimmungen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung oder der unwirksamen
Teile tritt eine wirksame Bestimmung, die der ursprünglichen Bestimmung am
nächsten kommt. Dies gilt auch für etwaige unvorhergesehene Lücken dieser
AGB.
7.1.2. Für alle aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich dieser AGB
entstehenden Streitigkeiten, wie auch des Zustandekommens und der
Beendigung des Vertrages, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich
zuständigen Gerichts in Graz vereinbart.
7.2. Es gilt österreichisches materielles Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der
Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts. Bei Verbrauchern als Kunden gilt
diese Rechtswahl nur insoweit, als zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates der
Europäischen Union, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht
verdrängt werden.
7.3. KSVM und Kleine Zeitung sind berechtigt, die vorliegenden AGB abzuändern.
7.4. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Kleine Zeitung Skipass sind
ausschließlich wirksam für die Wintersaison 2026/2027.